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02/2016

Interview zur Gründung des Bundesverbands der electronic cash-Netzbetreiber

Die Netzbetreiber im electronic cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft haben zur Vertretung ihrer Interessen den „Bundesverband der electronic cash Netzbetreiber e.V.“ (BecN) gegründet. Gründungsmitglieder waren zunächst 15 der insgesamt 19 zugelassenen Netzbetreiber. kartensicherheit.de sprach mit Jörg Stahl, Vorsitzender und Sprecher des BecN, über die Hintergründe und die Zielsetzung des neu gegründeten Verbands.

kartensicherheit.de: Herr Stahl, was gab den Ausschlag für die Gründung des Bundesverbands der electronic cash-Netzbetreiber?
Jörg Stahl:
Der Arbeitskreis der Netzbetreiber hat sich in den vergangenen 13 Jahren seit seiner Gründung bereits intensiv um die Interessen der ec Netzbetreiber in Deutschland gekümmert. Mit den Veränderungen im Markt hinsichtlich der regulatorischen Anforderungen in Europa /Deutschland, haben wir jedoch die Notwendigkeit gesehen, als ein offizielles Organ im Markt zu agieren und gegenüber den verschiedenen Stakeholdern unsere Interessen darzustellen und durchzusetzen

Welche Ziele verfolgt der Bundesverband?
Als offizielles „Sprachrohr“ der Netzbetreiber wollen wir den Prozess der Veränderungen im Markt mitgestalten und somit auch die Interessen unserer Mitglieder und der bei uns im Netzbetrieb aufgeschalteten Kunden vertreten. Die Netzbetreiber in Deutschland sind wesentliche Marktteilnehmer, die bei diesen Veränderungen in den vergangenen Jahren häufig vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind. Dabei sind es häufig die Netzbetreiber, die hier diese Veränderungen auch umsetzen und zum Händler hin kommunizieren müssen. Dazu wollen wir in einer kooperativen Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gremien, den Kartenorganisationen, Gesetzgebern und auch der Kreditwirtschaft tätig werden, um die Anforderungen auch praxisgerecht gestalten zu können.

Hat der Verein die gleichen Mitglieder wie der Arbeitskreis der electronic cash-Netzbetreiber bzw. wie unterscheidet sich der Arbeitskreis zu dem neuen Bundesverband?
Der Arbeitskreis der Netzbetreiber war für alle in Deutschland zugelassenen Netzbetreiber offen und wurde von diesen intensiv zu einem technischen Erfahrungsaustausch für die Anforderungen an den Netzbetrieb in Deutschland genutzt.

Der BecN e.V. hat mit seinen Mitgliedern die gleiche Zielgruppe der Netzbetreiber und will über die technischen Abstimmungen hinaus auch die Interessen seiner Mitglieder auf einer breiteren Ebene gegenüber den Stakeholdern im System vertreten. Der Verband ist somit die logische Weiterentwicklung und der Ausbau zur „Version 2.0“ für die zukünftigen Anforderungen, denen sich die Netzbetreiber stellen müssen.

An welche Unternehmen richtet sich der Bundesverband und wer kann dem Verein beitreten?
Der Bundesverband hat in seiner Satzung zur Gründung festgelegt, dass die Voraussetzung zur Mitgliedschaft die offizielle Zulassung als electronic cash Netzbetreiber der Deutschen Kreditwirtschaft ist. Neben den 15 Gründungsmitgliedern sind kurz darauf folgend drei weitere Netzbetreiber dem BecN e.V. beigetreten, was uns zeigt, dass hier das Interesse an einer gemeinschaftlichen Vertretung groß ist.

Wie ist der neue Bundesverband organisatorisch aufgestellt?

Der BecN e.V. ist schon aufgrund der Struktur als eingetragener Verein von seiner Organisation durch einen Vorstand vertreten. Insgesamt wollen wir aber in unserer Arbeit auch die Mitglieder einbinden. Hier gilt wie in jedem Verein – der Verband lebt von der Unterstützung und den Aktivitäten seiner Mitglieder. Daher werden dann zu speziellen Sachthemen Arbeitsgruppen gebildet, die sich um diese speziellen Themen kümmern und die Ergebnisse zur Verfügung stellen.

Gibt es schon konkrete Anliegen oder Interessen, die der neue Bundesverband vordringlich regeln will?

Aktuell ist bei unseren Mitgliedern das Thema der Umsetzung, der im Juni von der EU veröffentlichten Interchange Verordnung und deren Auswirkungen auf unsere Zahlungssysteme und den technischen Netzbetrieb, akut. Neben den Vorgaben zur Reduzierung der Interchange, die im Dezember 2015 von den Netzbetreibern bereits technisch umgesetzt wurde, sind hier ja auch einige weitere technische Aspekte in einer Umsetzung zu berücksichtigen, die uns in den kommenden sechs Monaten bevorstehen.

Dabei ist es mit einer solchen Verordnung noch längst nicht getan. Jetzt kommt die eigentliche Aufgabe dies auch in technische Spezifikationen zu bringen und im Netzbetrieb und bis hin zu den Terminals am Point of Sale umzusetzen. Dabei wollen wir vorranging mit einheitlichen technischen Lösungen die Voraussetzungen zu kostengünstigen Ansätzen bei allen Systempartnern erreichen. Daher ist der BecN e.V. auch hier bereits in enger Abstimmung mit den Vertretern des Handels, den der Terminal- und Hostsystempartnern und den verschiedenen für die Kartenzahlung zuständigen Stakeholdern  um hier eine technischen Marktstandard zu erreichen, der den europäischen Anforderungen entspricht.

Was hat sich der Verband langfristig vorgenommen?
Langfristig sieht sich der BecN e.V. als ein Partner in dem gesamten System der in Deutschland etablierten oder auch neu entstehenden Zahlungsverfahren für die beteiligten Unternehmen, Händler und Dienstleister. Wir wollen hier die Herausforderungen aufnehmen und eine aktive Unterstützung bei der Umsetzung von Entwicklung und Gestaltung dieser Verfahren bieten. Unser Schwerpunkt liegt dabei sicherlich traditionell bei den Themen rund um die girocard, ist aber nicht ausschließlich darauf begrenzt, und von daher wird es eine sehr vielseitige Herausforderung werden.
 
Herr Stahl, wir bedanken uns für das Gespräch.

Weitere Informationen zum neu gegründeten Verband finden Sie unter www.b-ec-n.de.