24.02.2010
Endspurt für Händler bei der Terminalumstellung auf TA 7.0
Was für neue Händlerterminals bereits seit 30. September letzten Jahres gilt, müssen bestehende Terminals nun endgültig auch ab dem 30. Juni 2010 erfüllen: Die vom ZKA im "Technischen Anhang 7.0 zum Netzbetreibervertrag" definierten neuen Regelungen. Davon sind ab Jahresmitte sowohl Geräte betroffen, die geheimzahlbasierte Zahlungen durchführen, als auch Terminals, die nur unterschriftsbasierte Zahlungen verarbeiten.
Hintergrund
Im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs (Single Euro Payments Area, SEPA) veröffentlichte der Zentrale Kreditausschuss neue Händlerbedingungen, die zukünftig als Grundlage für alle electronic cash-Transaktionen gelten. Jeder Händler erkennt durch den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für bargeldlosen kartenbasierenden Zahlungsverkehr diese Händlerbedingungen an, zu denen auch der neue "Technische Anhang 7.0" (abgekürzt TA 7.0) gehört.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Wechsel bei der Verarbeitung der Kartendaten auf dem Magnetsteifen von Spur 3 auf Spur 2
Damit die Händler im Inland zukünftig mehr Zahlungen mit ausländischen Debitkarten zu electronic cash-Konditionen akzeptieren können, werden die deutschen Terminals größtenteils mittels eines Software-Updates so programmiert, dass auch hierzulande ausschließlich die Spur 2 des Magnetstreifens vom Terminal ausgelesen wird. Bislang lesen deutsche Terminals die Spur 3 des Magnetsteifens. Diese neue Programmierung muss zwingend auch bei den Terminals erfolgen, die unterschriftsbasierte Verfahren abwickeln, um die Verarbeitung aller Karten sicherzustellen.
Da bei mobilen Bezahlterminals kein Software-Update möglich ist, müssen diese Geräte ausgetauscht werden. - Wechsel der Chiptechnologie auf den internationalen EMV-Standard
Um das deutsche electronic cash-Verfahren an internationale Standards anzupassen, werden künftig auch electronic cash-Transaktionen per EMV abgewickelt. Spätestens Ende 2010 werden alle ausgegebenen girocard-Karten einheitlich mit dem EMV-Chip ausgestattet sein. - Wichtige Vorbereitungen vor dem 30. Juni 2010
Zur Klärung des Anpassungsbedarfs sollten sich Händler an ihren Kassenhersteller wenden. Bei einem Kassensystem muss zunächst die Kassensoftware angepasst werden, erst danach kann das Update der einzelnen Terminals erfolgen. Die Freigabebestätigung für das Update der Terminals auf TA 7.0 erfolgt dann durch die Kassenhersteller.
Der ZKA-Flyer "POS-Kartenterminals: Umstellung auf TA 7.0" steht ihnen im rechten Bereich zum Download zur Verfügung.